Abfindung prüfen Abfindungsform FormularErgebnisResttage bis 21 Tage abgelaufen sind (Sieht nur Entwickler)Anzahl Jahre im Betrieb (Nach 6 Monaten aufgerundet). Sieht nur EntwicklerIst die Texteingabe korrekt? Sieht nur EntwicklerHaben Sie bereits eine Kündigung erhalten? Ja, ich habe bereits eine erhalten Nein, ich erwarte eine innerhalb der nächsten TageWann haben Sie Ihre Kündigung erhalten? Achtung! Sie haben nur noch Tage Zeit, um auf die Kündigung zu reagieren! Leider sind die 21 Tage, innerhalb derer Sie rechtlich auf die Kündigung reagieren können, abgelaufen. Die Kündigung ist voraussichtlich wirksam. Beginn des Beschäftigungsverhältnisses Bitte geben ein korrektes Datum im Format MM.JJJJ ein wie beispielsweise 04.2000 Sehr gut! Sie haben lange bei Ihrer Firma gearbeitet. Sie dürfen sich über eine hohe Abfindung freuen! Wie viel Leute sind bei Ihrem Ex-Arbeitgeber angestellt? (Außer Auszubildende) 1-10 Arbeitnehmende Mehr 10 Arbeitnehmende Sehr gut! Das Kündigungsschutzgesetz könnte damit greifen. Damit bestehen gute Chancen auf eine Abfindung. Ist Ihnen fristlos gekündigt worden? Ja, mir ist fristlos gekündigt worden Nein, mir ist nicht fristlos gekündigt wordenTrifft einer dieser Umstände auf Sie zu? Bei mir liegen besondere Umstände vor (Schwerbehinderung, Elternzeit, Pflegezeit, Schwangerschaft) Ich habe eine besondere Rolle im Unternehmen inne (Betriebsratsmitglied, Datenschutzbeauftragte(r), Immissionsschutzbeauftragte(r), Auszubildende(r)) Nein Es spricht viel für die Wirksamkeit der Kündigung. Die Chancen stehen leider eher schlecht, eine Abfindung zu erhalten. Näheres gerne in einem Telefonat. Wie hoch war Ihr Monatsgehalt (Brutto) bei Ihrem Arbeitgebenden?ZurückNächsteTexteingabeIhre voraussichtliche Abfindung liegt bei: Ihr Abfindungsanspruch gilt noch. Sie können Ihre Rechte noch beanspruchen. Ihr ehemaliger Arbeitgeber beschäftigt über 10 Mitarbeitende. Das Kündigungsschutzgesetz kann also greifen. Sie waren über 6 Monate bei Ihrem ehemaligen Arbeitgeber beschäftigt. Die Chancen auf eine hohe Abfindung stehen also gut. Chance auf eine Abfindung: Sehr hoch. Achtung! Sie haben nur noch Tage Zeit, um auf die Kündigung zu reagieren! Im folgenden Schritt haben Sie nun die Möglichkeit, uns zu beauftragen. Hierzu brauchen wir zur Kontaktaufnahme bitte ein paar Informationen, die wir nach Behandlung Ihres Falls unverzüglich löschen werden. ZurückNächsteVornameNachnameE-MailTelefonnummerSind Sie im Arbeitsrecht rechtsschutzversichert? Ja, ich bin rechtsschutzversichert Nein, ich bin nicht rechtsschutzversichertKündigung hochladen (optional, aber schneller)Choose File Sehr gut! Die Kosten unserer Dienstleistung wird durch Ihren Versicherer übernommen. Information: Wir werden, wie für Anwälte üblich, nach Streitwert bezahlt. Möchten Sie Ihre Kosten nachsehen, informieren Sie sich gerne mal in einer Streitwerttabelle wie beispielsweise jener hier: https://rvg-tabelle.de/. Sollten Sie sich die Dienstleistung nicht leisten können, beantragen wir gerne Prozesskostenhilfe. TerminbuchungWähle Termindatum und -uhrzeit Zurück Termin buchen