Lassen Sie sich ihre Abfindung nicht entgehen
Ihnen wurde gekündigt?
Nutzen Sie unseren kostenlosen Abfindungsrechner, um herauszufinden, welche Ansprüche Ihnen nach einer Kündigung zustehen.
Schnell, kostenfrei und völlig unverbindlich.
Kennen Sie Ihre Rechte?
9 von 10 Gekündigte erhalten keine oder zu wenig Abfindung
- Hohe Erfolgschance
- Kostenlose Erstberatung
- Bezahlung nur bei Erfolg
- Unkomplizierter Prozess
- Meist hohe Auszahlung
- Anwälte mit langjähriger Erfahrung
Schnellcheck in weniger als 2 Minuten
Der einfache Weg zur Abfindung
1. KOSTENFREIE EINSCHÄTZUNG
Ob am Telefon oder über unseren Abfindungsrechner – wir beraten Sie gerne auf dem Weg zu Ihrem Anspruch. Gute Nachrichten: Die Ersteinschätzung ist für Sie in jedem Fall vollständig kostenlos!
2. DURCHSETZEN IHRER RECHTE
Nachdem Sie uns über Ihre Ziele informiert haben, setzen wir uns unverzüglich daran, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dabei gestalten wir den Prozess für Sie so transparent wie möglich.
3. ANSPRÜCHE ERHALTEN
Ob in Form einer Auszahlung, einer Weiterbeschäftigung oder anderer Ansprüche: Wir freuen uns, für Sie mehr Freiheit und Sicherheit erkämpft zu haben!
Mehr über die Kanzlei erfahren
Zuverlässig und kompetent; Mit höchsten Ansprüchen.
Wir von der Kanzlei Schneider und Kollegen setzen die Ansprüche unserer Mandanten seit 1996 durch. Und das mit durchschlagendem Erfolg: Im Schnitt liegt unsere Erfolgsquote vor Gericht bei über 85 %! Mit Stolz können wir behaupten, für Arbeitnehmer in ganz Deutschland bereits mehrere Millionen Euro erstritten zu haben. Eine Abfindung lässt sich oft leicht durchsetzen. Verzichten Sie nicht darauf!
Wir Hören zu. Ihre bisher häufigsten Fragen.
Das wichtigste zum Thema Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, oft im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Die Höhe der Abfindung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Betriebszugehörigkeit, Alter des Arbeitnehmers und Grund der Kündigung. In Deutschland kann eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung unter bestimmten Umständen nach § 1a KSchG gefordert werden.
Bei der Berechnung von Abfindungen kommen verschiedene Formeln zum Einsatz. Die gängigste Methode hierfür ist jedoch die folgende: 0,5 x Bruttomonatsgehalt x Anzahl der Jahre der Betriebszugehörigkeit.
So ergibt sich beispielsweise bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.000 € und einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit eine Abfindung von 10.000 €. Bei einem Monatsgehalt von 3.000 € und einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren beläuft sich die Abfindung entsprechend auf 30.000 €.
Es ist jedoch anzumerken, dass der Faktor von 0,5 Monatsgehältern nicht starr ist und sich nach unserer Erfahrung eher im höheren Bereich bewegt. Arbeitnehmer im Alter von 40 bis 49 Jahren erhalten tendenziell eher eine Abfindung, die mit dem Faktor 0,75 berechnet wird, und Arbeitnehmer ab 50 Jahren erhalten häufig einen Faktor von 1,0.
In dem Beispiel mit einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und einem Monatsgehalt von 2.000 € würde die Abfindung für einen 52-jährigen Arbeitnehmer somit sogar 20.000 € betragen. Nutzen Sie gerne unseren Abfindungsrechner für eine erste Rechnung!
In Deutschland besteht grundsätzlich keine Verpflichtung für Arbeitgeber, Mitarbeitern nach der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, in denen ein Anspruch auf Abfindung häufig entsteht. Dazu gehören:
Betriebsbedingte Kündigung: Es handelt sich hierbei um eine Kompensation, die dem Arbeitnehmer im Gegenzug für sein Einverständnis angeboten wird, auf die Einhaltung der dreiwöchigen Kündigungsfrist zu verzichten.
Kündigungsschutzprozess: Im Kontext eines solchen Prozesses wird eine Abfindung angeboten, um einen Gerichtstermin abzuwenden. Dies kann für den Arbeitgeber vorteilhaft sein, da ein Gerichtsverfahren potenziell zu höheren Zahlungen führen könnte.
Gerichtsurteil: In Fällen, in denen eine Kündigung gerichtlich als unwirksam beurteilt wird, kann die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für eine oder beide Seiten unzumutbar sein. In solchen Situationen wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst und der Arbeitnehmer erhält stattdessen eine Abfindung.
Aufhebungsvertrag: Hierbei wird die Höhe der Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart.
Eine betriebsbedingte Kündigung ist eine Maßnahme, die ein Unternehmen ergreifen kann, wenn es sich grundlegenden Veränderungen gegenübersieht. Dies kann zum Beispiel der Fall bei einer Insolvenz sein, wenn neue Produktionsmethoden eingeführt werden, der Firmenstandort verlegt wird oder bestimmte Aufgaben an andere Firmen ausgelagert werden. In solchen Situationen kann es passieren, dass einige Arbeitsplätze nicht mehr benötigt werden. Wenn für die betroffenen Mitarbeiter keine alternativen Positionen im Unternehmen verfügbar sind, kann das Unternehmen rechtlich dazu berechtigt sein, Kündigungen auszusprechen. Allerdings muss der Arbeitgeber klar belegen können, dass der jeweilige Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und die Kündigung unvermeidbar ist.
Dabei spielt die soziale Verantwortung des Arbeitgebers eine wichtige Rolle. Er muss sorgfältig prüfen, ob die betroffenen Mitarbeiter vielleicht auf anderen Stellen im Unternehmen weiterarbeiten könnten, eventuell auch unter veränderten Arbeitsbedingungen. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, dass Mitarbeiter durch Umschulungen oder Fortbildungen für andere Tätigkeiten qualifiziert werden.
Was die Abfindung angeht, so haben Mitarbeiter, die nach einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, in der Regel Anspruch auf eine solche finanzielle Entschädigung. Diese Abfindung soll den Übergang zu einer neuen beruflichen Situation erleichtern.
In diesem Fall erhalten Sie die Abfindung also freiwillig vom Arbeitgeber.
Wenn Sie länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern arbeiten, genießen Sie einen besonderen Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung. Dieser Schutz wird durch das Kündigungsschutzgesetz gewährt. Sollten Sie dennoch Ihre Kündigung erhalten und an deren Rechtmäßigkeit zweifeln, haben Sie die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Klage zielt oft darauf ab, dass Sie weiterhin in Ihrem Job bleiben können. Es kann aber auch sein, dass Sie und Ihr Arbeitgeber sich auf eine Abfindung einigen. Diese Abfindung kommt ins Spiel, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, jedoch das Risiko einer verlorenen Klage gegen Sie scheut.
In diesem Fall spricht Ihnen also das Gericht die Abfindung nach unwirksamer Kündigung zu.
Arbeitgeber bieten Abfindungen im Aufhebungsvertrag an, obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, um das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Kündigungsprozesses zu vermeiden. Bei einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage müsste der Arbeitgeber nicht nur das Gehalt nachzahlen, sondern auch hohe Anwalts- und Gerichtskosten tragen und den Arbeitnehmer wieder einstellen. Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber, sich von einem Arbeitnehmer zu trennen, ohne die hohen gesetzlichen Anforderungen einer Kündigung erfüllen zu müssen. Der Arbeitnehmer gibt durch die Unterschrift des Vertrags freiwillig seinen Arbeitsplatz auf, was endgültig ist und in der Regel nicht rückgängig gemacht werden kann. Die Bereitschaft zur Unterschrift wird oft durch die Abfindung gefördert, die in den meisten Aufhebungsverträgen enthalten ist.
Es gibt jedoch auch Aufhebungsverträge ohne Abfindung. Dies kann vorkommen, wenn der Arbeitnehmer selbst die Trennung vorschlägt oder wenn der Arbeitgeber ohne Schwierigkeiten kündigen könnte. In solchen Fällen besteht für den Arbeitgeber kein Anreiz, eine Abfindung anzubieten.
Die Höhe der Abfindung wird individuell ausgehandelt und hängt maßgeblich davon ab, wie schwierig es für den Arbeitgeber wäre, dem Arbeitnehmer zu kündigen. Je schwieriger eine Kündigung wäre, desto höher ist in der Regel die angebotene Abfindung. Beispielsweise wird ein Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer ohne triftigen Kündigungsgrund kündigen möchte, eher bereit sein, eine höhere Abfindung zu zahlen, um einen Aufhebungsvertrag zu erreichen.
Im Aufhebungsvertrag wird die Abfindung also im Falle einer freiwilligen Abfindung festgehalten.
Abfindungen unterliegen der Steuerpflicht, was zu einer Herausforderung führen kann: Da es sich oft um hohe Einmalzahlungen handelt, kann dies Ihren Steuersatz vorübergehend erhöhen. Falls Ihr reguläres Gehalt Sie noch nicht in die höchste Steuerklasse bringt, wird die Abfindung aufgrund des gestiegenen Steuersatzes stärker besteuert, als es bei Ihrem normalen Lohn der Fall wäre.
Um diesen Effekt zu mildern, gibt es die sogenannte Fünftelregelung. Durch diese Regelung wird die Abfindung steuerlich so behandelt, als wäre sie über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt worden. Dies kann dazu führen, dass weniger Steuern auf die Abfindung anfallen. Beachten Sie jedoch, dass die Fünftelregelung nur dann angewendet werden kann, wenn die gesamte Abfindung innerhalb eines Kalenderjahres ausgezahlt wird.
Wenn Sie eine Abfindung erhalten, weil Ihr Arbeitsverhältnis früher endet als es bei einer regulären Kündigung der Fall wäre, hat das Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld I (ALG I). Die gute Nachricht ist, dass die Höhe Ihres ALG I dadurch nicht verringert wird. Allerdings gibt es einen wichtigen Aspekt zu beachten: den Beginn der Auszahlung Ihres Arbeitslosengeldes.
In solchen Fällen kann es zu einer sogenannten “Ruhenszeit” kommen. Das bedeutet, dass die Auszahlung des ALG I erst später beginnt. Wie lange diese Ruhenszeit dauert, hängt von der Kündigungsfrist ab, die bei einer ordentlichen Kündigung gegolten hätte. Die maximale Dauer der Ruhenszeit beträgt jedoch ein Jahr. Bei der Berechnung dieser Frist werden bis zu 60% Ihrer Abfindung berücksichtigt. Faktoren wie die Höhe der Abfindung, Ihr Gehalt, Ihr Alter und die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit spielen dabei eine Rolle.
Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen die Ruhenszeit anders gehandhabt wird. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr regulärer Arbeitsvertrag ohnehin bald geendet hätte oder wenn es um die Abgeltung von Urlaubstagen geht.
Sie haben auch die Möglichkeit, die Ruhenszeit zu umgehen. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie das Arbeitsverhältnis nicht vorzeitig beenden oder wenn Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen die Anordnung der Ruhenszeit einlegen.
Bei Schneider & Kollegen entdecken Sie nicht einfach nur juristische Expertise, sondern erleben eine Rechtsberatung, die Maßstäbe setzt. Unsere Spezialisierung in Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und einer Vielzahl weiterer Rechtsgebiete bildet das Fundament unseres seit über zwei Jahrzehnten anhaltenden Erfolgs. Wir sind nicht nur Anwälte – wir sind Ihre Champions im Ring des Rechts, die unermüdlich für die Ansprüche und Rechte unserer Mandanten kämpfen. Unsere Methode? Schnell, unkompliziert und immer mit dem Ziel, für Sie das Maximale zu erreichen. Denn bei Schneider & Kollegen geht es um mehr als nur Rechtsbeistand; es geht um Ihre Freiheit, Ihre Sicherheit und das unerschütterliche Gefühl, in jeder juristischen Herausforderung bestens vertreten zu sein.
Falls Ihr Arbeitgeber einem außergerichtlichen Vergleich zustimmt, können Sie sich auf eine schnelle Lösung freuen. In diesem Fall könnte die Abfindung schon innerhalb von wenigen Wochen auf Ihrem Konto sein. Sollte jedoch kein Vergleich zustande kommen, müssen wir den rechtlichen Weg gehen und klagen. Dieser Prozess kann sich über mehrere Monate erstrecken. Sie können sich jedoch darauf verlassen, dass wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen werden, Ihre Abfindung so schnell wie möglich für Sie zu sichern.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, können Sie unsere Dienstleistungen größtenteils kostenfrei in Anspruch nehmen. Lediglich ein möglicher Selbstbehalt könnte für Sie anfallen. Dieser variiert von Versicherung zu Versicherung.
Sind Sie jedoch nicht rechtsschutzversichert und es fällt Ihnen schwer, die notwendigen Mittel für die Durchsetzung Ihrer Rechte aufzubringen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Prozesskostenhilfe für Sie zu beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat die gesamten Verfahrenskosten, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Diese Unterstützung bleibt bestehen, solange sich Ihre finanzielle Lage nicht wesentlich verbessert.
Unser Honorar richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Zu Beginn empfehlen wir Ihnen, unseren Abfindungsrechner zu nutzen. Dieser liefert Ihnen eine Einschätzung zur Wahrscheinlichkeit und möglichen Höhe einer Abfindung.
Kurz darauf werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einige Fragen zu Ihrer persönlichen Situation zu klären. Diese Informationen ermöglichen es uns, Sie individuell und zielgerichtet zu beraten. Wir werden alle möglichen Optionen mit Ihnen besprechen, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte vollständig verstehen und keine Ansprüche ungenutzt lassen.
Nach unserem Gespräch treten wir in Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin, um unter günstigen Bedingungen eine schnelle Einigung zu erzielen. Falls keine außergerichtliche Einigung zustande kommt, sind wir bereit, für Ihre Rechte vor Gericht zu kämpfen. Der gesamte Prozess wird für Sie transparent gestaltet, sodass Sie jederzeit über das weitere Vorgehen mitentscheiden können.
Das berichten zufriedene Kunden über uns
Unsere Rezensionen auf Google
Sehr gute Anwälte
Anett Thürmer
2024
Mega gute Anwälte
Sehr zu empfehlen.
Sabrina Reschke
2023
Sehr professionell
Geht auf Bedürfnisse der Klienten ein, man merkt er Liebt seinen Job noch.
Sehr professionell und immer auf Zack.
Kann ich nur weiter empfehlen
Nikole Leszczynski
2022
Danke schön
Danke schön Herr Dr. Schneider für die professionelle und erfolgreiche Vertretung. Werde die Kanzlei auf alle Fälle weiterempfehlen.
Robert Kuehnl
2022
Super Anwalt
Super Anwalt, bin immer wieder begeistert.
Man fühlt sich gut aufgehoben.
Karin Müller
2019
Sehr kompetent
Klasse Anwalt, sehr zuverlässig, sehr kompetent. Nichts zu meckern. Daumen hoch.
Manfred Sommer
2022
Sehr guter Anwalt
Sehr guter Anwalt, in meinen Fall bei Verkehrsrecht.
Joachim Sölch
2022
Mehr als Kompetent
Unkompliziert, Schnell und mehr als Kompetent. Ich gehe nur hier her wenn ich was habe.
Dominik Bauer
2022
Ausgezeichneter Anwalt
Ausgezeichneter Anwalt. Straight und on Point!
Aktion Jackson
2021
Super Anwalt
Super Anwalt. Wir sind sehr zu Frieden.
Michael Wurzel
2019
Sehr gut
Sehr gut und Kompetent 👍
Hubert Oelschlegel
2021
Super Anwalt
Super Anwalt. Sehr empfehlenswert.
Stephan Doerr
2019
Kompetent
Kompetent und sachlich.
Frank Freitag
2021
Kompetent und Zuverlässig mit höchsten Ansprüchen
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns gerne an!
Sollten Sie Fragen rund um das Arbeitsrecht oder zu anderen rechtlichen Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Gerne besprechen wir in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre individuelle Situation und erörtern gemeinsam mögliche Wege und Erfolgsaussichten. Unser Team besteht aus erfahrenen Experten und Expertinnen in verschiedenen Rechtsbereichen, sodass wir Ihnen stets den idealen Ansprechpartner zur Seite stellen können. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Verzichten Sie nicht auf Ihre Auszahlung
Sie sind neugierig, wie hoch ihre Abfindung ausfallen könnte?
Unsere Rechtsgebiete entdecken
Dabei unterstützen wir Sie
Arbeits- & Kündigungsrecht
Benötigen Sie kompetente Beratung im Arbeits- und Kündigungsrecht? Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen mit umfassender Erfahrung zur Seite. Ob Vertragsverhandlungen, Kündigungsschutz oder Konfliktlösung am Arbeitsplatz – wir vertreten Ihre Interessen mit Engagement und Fachwissen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Wirtschafts- und Vertragsrecht
In unserer Kanzlei bieten wir umfassende Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschafts- und Vertragsrecht. Ob Vertragsgestaltung, -prüfung oder Konfliktlösung, wir sichern Ihre rechtlichen Interessen mit Fachkompetenz und Erfahrung. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für Ihren Erfolg.
Kauf- und Verkaufsrecht
Für rechtliche Fragen rund um Kauf und Verkauf sind Sie bei uns genau richtig. Unsere Experten und Expertinnen beraten Sie umfassend zu Vertragsangelegenheiten, Streitbeilegung und mehr, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung für Ihre rechtssicheren Lösungen.
… und viele weitere Rechtsgebiete
Wir bieten ein umfassendes Spektrum an juristischen Dienstleistungen. Sollten Sie einmal Unterstützung in einem Bereich benötigen, der nicht zu unseren Spezialisierungen zählt, finden wir dank unseres weitreichenden Netzwerks stets eine passende Lösung für Sie. Rufen Sie uns gerne an!
Wir sind für Sie da
Sie möchten uns kennen lernen oder wünschen Beratung?
Bei uns sind Sie nicht nur eine Aktennummer – wir begleiten Sie mit Engagement und Fürsorge durch alle rechtlichen Herausforderungen. Lassen Sie sich nicht von Rechtsproblemen unterkriegen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir sind für Sie da!
Sie wolle noch mehr über das Thema erfahren?
Weitere Interessante infos Zum Thema Abfindung
Wird bei der Berechnung der Abfindung das Brutto- oder das Nettomonatsgehalt hinzugezogen?
Um die Höhe einer Abfindung zu ermitteln, zieht man das Bruttomonatsgehalt heran. Nehmen wir an, der Faktor liegt bei 0,5, jemand war 5 Jahre lang im Unternehmen beschäftigt und verdiente monatlich 3.000 € brutto. Unter diesen Bedingun-gen beläuft sich die Abfindung auf 7.500 €.
Wie bestimmt man die Betriebszugehörigkeit in Jahren?
Die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit setzt sich aus verschiedenen Arbeitsphasen zusammen Darunter fallen, neben der Tätigkeit in Vollzeit, Ausbildungszeiten, Elternzeit, Minijobs, Teilzeitarbeit sowie befristete Arbeitsverhältnisse. In bestimmten Fällen können auch bezahlte Praktika und in der Regel auch Versetzungen innerhalb des Unternehmens dazu gezählt werden. Nicht berücksichtigt werden Zeitarbeitsverhältnisse, unbezahlte Praktika und die Tätigkeit als freier Mitarbeiter.
Die Beschäftigungsdauer wird in Jahren angegeben. Dabei wird ein angebrochenes Arbeitsjahr ab 6 Monaten aufgerundet.
Ist die Abfindung steuerfrei?
Nein, die Abfindung unterliegt der Lohnsteuer und ist somit nicht steuerfrei. Allerdings lässt sich die Abfindung durch die sogenannte Fünftelregelung steuerlich auf 5 Jahre verteilen, womit je nach Situation erhebliche Steuerminderungen erzielt werden können.
Kann die Abfindung höher ausfallen als ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr?
Ja, die Höhe der Abfindung kann durchaus über einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr liegen. Erfahrungen zeigen, dass Abfindungen oft etwas großzügiger ausfallen. Insbesondere für Personen über 40 Jahre kann sich der Betrag erhöhen: Erwartet wird dann ein Faktor von 0,75 und für Personen über 50 Jahre sogar ein Faktor von 1.
Unter welchen Bedingungen kann mir betriebsbedingt gekündigt werden?
Für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung müssen vier Bedingungen erfüllt sein: 1) Vorliegen betrieblicher Erfordernisse, die zu einem verringerten Arbeitskräftebedarf führen, wie z.B. Insolvenz oder Arbeitsablaufänderungen. 2) Die Kündigung muss dringlich sein, ohne Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz. 3) Das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss gegenüber dem Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung überwiegen. Diese Interessenabwägung ist entscheidend. 4) Bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers müssen soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden, sodass keine Fehler bei der Sozialauswahl vorliegen. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam.
Eine unwirksame Kündigung ist daher nicht selten. Kotaktieren Sie uns!